
Mobiltelefone, Smartwatches und digitale Geräte
Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 8. Schulstufe gilt gemäß § 7 Abs. 6 der Schulordnung 2024 ein grundsätzliches Nutzungsverbot für Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare digitale Kommunikationsgeräte.
An unserer Schule gilt daher folgende Regelung:
- Handys, Smartwatches und vergleichbare digitale Geräte dürfen mitgebracht werden.
- Während des gesamten Aufenthalts in der Schule müssen diese Geräte ausgeschaltet und im Schulranzen verwahrt werden.
- Die Geräte dürfen weder während des Unterrichts noch in den Pausen oder in sonstigen unterrichtsfreien Zeiten verwendet werden.
- Diese Regelung gilt auch bei Lehrausgängen, Wandertagen, Exkursionen und anderen schulischen Veranstaltungen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
- Eine Verwendung ist nur gestattet, wenn eine Lehrperson dies ausdrücklich für Unterrichtszwecke erlaubt oder eine Nutzung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte private elektronische Geräte.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist das betreffende Gerät der Lehrperson auf Verlangen auszuhändigen. Das Gerät wird sicher verwahrt und grundsätzlich nach Beendigung des Unterrichts bzw. der schulischen Veranstaltung wieder an die Schülerin bzw. den Schüler zurückgegeben. Sofern es die Erziehungssituation erfordert, kann das Gerät an die Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden.
Die Regelung soll einen ungestörten Unterricht, persönliche Begegnungen, Bewegung und ein gutes Miteinander im Schulalltag unterstützen.

